Private Pflegezusatzversicherung


Gut Gepflegt mit der privaten Pflegezusatzversicherung

private Pflegezusatzversicherung

Die Lebenserwartung der Menschen steigt und ältere Personen sind ääufiger von Krankheiten geplagt und benötigen Hilfe an ihrer Seite, um den Alltag bewerkstelligen zu können. Jedoch sind auch viele Jünger davon betroffen, denn:
Krankheit oder Unfall ist keine Frage des Alters - jeder kann pflegebedürftig werden!
Die Zahl der Betroffenen steigt stetig, und mit zunehmenden Alter auch die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden.

Ein großer Teil der Pflegekosten ist vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen zu tragen, sorgen Sie frühzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vor.


Private Pflegezusatzversicherung


Für die optimale finanzielle Absicherung im Pflegefall, bietet die HanseMerkur die private Pflegezusatzversicherung Tarif PTA an. Durch die Pflegezusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil beträchtlich und erhalten somit eine bedarfsgerechte Unterstützung im Pflegefall.


Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung

  • Kostennachweis wird nicht benötig.
  • Leistungen auch bei Pflege durch Angehörige
  • Pflegestufe I = 25% ambulant / 100% stationär
  • Pflegestufe II = 50% ambulant / 100% stationär
  • Pflegestufe III = 100% ambulant/ 100% stationär
  • Pflegezusatzversicherung Tarif PTA mit automatischer Anpassung an die Entwicklung der Pflegekosten. Sorgt für die nötige Sicherheit.
  • Pflegetagegeld von 20 Euro bis 100 Euro täglich wählbar
  • kein Höchstaufnahmealter

Weitere Optionen:

  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
  • Bis zu 3.000 Euro bei Demenz (Pflegestufe 0)
  • Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder Pflegedienstes binnen 24 Stunden
  • Transport der versicherten Person zum Pflegeheim (auch Umzug des Hausrates)
  • und viele weitere Leistungen

Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung


Überzeugende Vorteile, auf die es ankommt
==> Sicherung der Lebensqualität
==> Leistungen in jeder Pflegestufe
==> Schutz des eigenen Vermögens und des der Angehörigen