Glasversicherung
Glasbruchversicherung für Haus und Wohnung

Die Glasversicherung der HanseMerkur erstattet für Schäden, welche an der Gebäudeverglasung oder an der Mobiliarverglasung aufgetreten sind. Es wird hierbei unterschieden zwischen Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung.
- Zur Gebäudeverglasung gehören:
- - Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern und Türen
- - Balkon- und Terassenverglasung
- - Wintergärten, Sonnenkollektoren oder Duschkabinen
- Die Mobilarverglasung beinhaltet:
- - Glas- und Kunststoffscheiben von Schränken, Vitrinen oder Schrankspiegeln
- Zusätzlich kann noch die Glaskeramikkochfläche oder Aquarium/Terrarium mit versichert werden.
